Diese Kulturgüter wurden 1919 während der ungarischen Räterepublik in das Kunstgewerbemuseum nach Budapest gebracht, wo sie auch nach dem Sturz der Republik verblieben. Fürst Paul Esterhazy habe laut Esterhazy-Gruppe im Jahre 1923 die Sammlung mit einer Deposit-Vereinbarung dem Museum als Leihgabe zur Verfügung gestellt, wobei das Eigentümerrecht auch weiterhin der Familie Esterhazy gehörte.
Auf Beschluss der ungarischen Regierung wurden Teile der Sammlung 2016 aus dem Budapester Museum in das Esterhazy-Schloss in der Stadt Fertöd verlegt. Danach strengte die Stiftung einen Prozess gegen den ungarischen Staat an, da die Sammlung laut Vertrag nur im Museum aufbewahrt werden dürfe.
2013 hatte die ungarische Regierung angeordnet, alle in staatlichen Museen aufbewahrten Kunstschätze auf ihre Herkunft zu überprüfen. Objekte, bei denen das Eigentümerrecht des Staates nicht eindeutig nachweisbar war, sollten dem rechtmäßigen Eigentümer zurückerstattet werden. Auf der Basis dieser Verordnung strengte die Esterhazy-Gruppe 2017 das Zivilverfahren in Ungarn an.
Inzwischen wurde diese Verordnung ausgehebelt. Nach der neuen Regierungsverordnung vom Februar entscheidet nun nicht mehr das Gericht, sondern die ungarische Nationale Vermögensverwaltung AG, ob das beanspruchte Eigentümerrecht ohne Zweifel nachweisbar ist. Trifft das zu, bedeutet die Entscheidung über den Eigentümeranspruch noch nicht die Rückgabe der betroffenen Kunstgegenstände. Der Kabinettsminister kann weiter entscheiden, ob er die zurückgegebenen Kulturgüter unter Schutz stellt, die somit Ungarn nicht verlassen dürfen, zitierten die Medien.