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Vor Kultur-Veranstaltungen ist zu testen

Jeder Besucher muss seine "epidemiologisch geringe Gefahr" nachweisen.

Wird das die Vorbereitung vor Theater-, Kino- und Konzertbesuch?
Wird das die Vorbereitung vor Theater-, Kino- und Konzertbesuch?

Zum Betreten von Kino, Konzerthaus oder Theater wird nach dem dritten Lockdown eine Eintrittskarte nicht genügen. Wer eine Veranstaltung erleben will, wird die "epidemiologisch geringe Gefahr" seiner selbst nachweisen müssen. Dafür ist die Bestätigung eines negativen Coronatests oder einer in den letzten drei Monaten erfolgten, bereits abgelaufenen Infektion nötig. Dies sehen jene Entwürfe für Novellen von Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz vor, die in der Nacht auf Samstag dem Parlament übermittelt worden sind. Details - wie die Frist für die Gültigkeit von ...