Sehr geehrter Herr Kollege Cziharz, aus 16 Jahren Erfahrung als Vorsitzender eines Wettbewerbsausschusses in der Kammer möchte ich Ihrer Forderung nach einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren mit Bürgerbeteiligung vehement widersprechen. Gründe wie folgt:
1. Verfahrenstechnische Verschleppung eines Empfehlungsverfahrens (kein Vergabeverfahren lt. BVergG), wie es eben der Architekturwettbewerb darstellt.
2. Termine für zweistufige Verfahren und Kosten stehen exorbitant gegen die Interessen jedes Auslosers.
3. Der Vorwurf der Protektion in einem zweistufigen anonymen Verfahren im offenen Ideenwettbewerb und einem anschließenden Realisierungswettbewerb ist ebenfalls nicht auszuschließen, weil durch die ausdehnbare Zeitschiene anonym viele Telefonate und Wirtshausbesuche erlaubt sind; die Annahme, dass dem nicht so ist oder sein sollte, ist naiv.
4. Der Erfolg eines Wettbewerbs hängt sehr stark von einer professionellen Ausschreibung ab, in der eine Bürgerbeteiligung jederzeit Platz finden sollte. (Mitarbeit an den Entscheidungskriterien im offenen Realisierungswettbewerb und kein geschmackliches Nachhinein an einem Zwischenergebnis in einem offenen Ideenwettbewerb).
5. Schlussendlich ist ein ordentliches Ergebnis von der fachlichen und sachlichen Qualität der Preisrichter abhängig; somit ist ein gut vorbereitetes einstufiges Verfahren halbwegs ein Garant zur Überwindung von protektionistischen Zugriffen.
PS: Beispiele dafür gibt es zuhauf. Was die neue Kammerriege, die ja keine Rechtsperson in einem Wettbewerbsverfahren ist, aus berufsethischer Sicht bei diesem Muster-Wettbewerb erreichen wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls darf man auf den üblichen Kompromiss gespannt sein.