Leserbrief

Armutsverwaltung

Nachfolgend gehe ich auf einige Punkte dieser komplexen Materie ein. Aktuell gibt es die bedarfsorientierte Mindestsicherung als letztes soziales Netz. Mit der aktuellen Vorlage, das Gesetz soll bezeichnenderweise wieder Sozialhilfe heißen, wird nicht mehr Armutsbekämpfung, wie im aktuell gültigen Gesetz, angestrebt. Es wird darin Armutsverwaltung angestrebt. Dies geschieht durch ein weiteres Herabsetzen der Regelsätze für bestimmte Gruppen.
Unklar ist, ob der große Wurf der letzten Reformierung vor etwa 10 Jahren, nämlich der Zugang zur Sozialversicherung mit e-card, erhalten bleiben wird. Oder ob es wieder zu einer stigmatisierenden und schlechteren Sozialversicherung kommen wird. Einsprüche zum Bescheid sollen ebenso erschwert werden.
Manipulative Begriffe wie "Arbeitsqualifizierungsbonus" finden sich in dieser Vorlage. Wenn Sie z. B. keinen Pflichtschulabschluss vorweisen können, soll es noch weniger Geld geben. Dies deshalb, weil aufgrund einer mangelhaften Schul- oder Ausbildung die Sozialhilfe Neu nur abzüglich des "Arbeitsqualifizierungsbonus" gewährt werden soll. Der Auszahlungsbetrag in der Sozialhilfe Neu mit Arbeitsqualifizierungsbonus ist jedoch der Regelsatz. Es kommt also nichts dazu, wenn sie über eine ausreichende Schul- oder Ausbildung verfügen. Dennoch verfügen sie erstaunlicherweise über ein "Bonus". Der Regelsatz wird also manipulativ zum "Bonus" erklärt.
Ein zynischer Gesetzesvorschlag ausgearbeitet von Leuten mit sehr hohen finanziellen Ressourcen im Vergleich zu Antragsteller/-innen für das letzte! soziale Netz. Aber zur Erinnerung, mit 150 Euro im Monat könnte Sozialministerin Hartiner-Klein leben. Lesen sie diesen Ministerialratsentwurf nach unter 104/ME (XXVI. GP) - Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, Sozialhilfe-Statistikgesetz.


Eva Gadocha, Sozialarbeiterin, 5020 Salzburg

Aufgerufen am 28.03.2023 um 02:22 auf https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/armutsverwaltung-66553447

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