Leserbrief

Bei Aufenthaltsverbot kein Recht auf einen neuen Asylantrag

Ein türkischer Asylwerber, der ein Aufenthaltsverbot (wegen Straftaten) für Österreich hat, stellte erneut einen Asylantrag und ermordete dann einen Beamten. Wer ein Aufenthaltsverbot hat, darf kein Recht auf einen Asylantrag haben. Laut EU-Recht hatte er ein Anrecht einen Asylantrag zu stellen. Das zeigt eindeutig, dass das EU-Recht überarbeitet werden muss. Es ist unverständlich, wenn es da noch Politiker gibt, die so ein Recht gut heißen.


Reinfried Haselsberger, Bad Hofgastein

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