Zum Artikel die Gefahren im Verlauf der Berchtesgadner Straße beim Queren dieser betreffend:
Der Stadtteilverein "unserGneis" hat bereits vor etwa zwei Jahren auf die Gefahren im Verlauf der Berchtesgadner Straße im Gespräch mit der zuständigen Behörde verwiesen. Als Erfolg der ständigen Interventionen ist wohl die Errichtung des Kreisverkehrs an der Kreuzung Berchtesgadner Straße/G.-v.-Nissen-Straße zu werten. Laut Auskunft des Magistrat wird der Endausbau dieses Kreisverkehrs aber erst in etwa zwei Jahren im Zuge der Errichtung der Fernwärmeleitung erfolgen.
Aber auch der Fahrbahnteiler auf Höhe der Volksbankfiliale ist auf unsere Initiative hin zu nennen. Eine Errichtung eines Schutzwegs wäre dort nicht sinnvoll gewesen, der Fahrbahnteiler wirkt als Bremse des fließenden Verkehrs besser. Jedoch ist damit eine Querung der Staße gefahrlos möglich, wohnen dort in unmittelbarer Umgebung doch etliche Mitbürger/-innen, die teils mit Rollator und Kinderwagen unterwegs sind.
Auch die durchgehende Einbahn in der Georg-Rendl-Straße ist ein Erfolg unseres Vereins. Obwohl immer noch verschiedene Fahrzeuglenkende - wie immer wieder zu beobachten ist - die Ausfahrt gegen die Einbahn aus Bequemlichkeit wählen.
In der G.-v.-Nissen-Straße wurde erst neulich die Haltestelle für den Bus samt Schutzweg vorbildlich ausgebaut, weil in der Siedlung "Freiraum Gneis" viele Bewohner in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Auch dies wurde von unserem Verein angeregt.
Eine dringliche Forderung unseres Vereins, eine Geschwindigkeitsbegrenzung beginnend beim Kreisverkehr bis zum Dossenweg (bzw. Sternhofweg) auf 40 km/h zu verordnen, ist bis dato mit Hinweis auf die Berchtesgadnerstraße als Landesstraße (L 104) strikt vom Magistrat als Beauftragter der Landesregierung abgelehnt worden.
Was verwundert, ist es doch in Grödig im gesamten Verlauf der L 104 möglich gewesen, eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h zu installieren.
Die Planungen für die neue Siedlung am Dossenweg sind dz. in Ausarbeitung, ein Baubeginn ist in ca. ein bis zwei Jahren vorgesehen. Auch hier hat der Verein "unserGneis" ein Anhörungsrecht.
Der Stadtteilverein "unserGneis" wird sich auch weiterhin für die Interessen seiner Mitbürger/-innen vehement engagieren.