Leserbrief

Beschlagnahme des Autos bei Raserei

Solange bei einer Tempobolzerei nicht mehr gestraft wird als ein paar Wochen Führerscheinentzug und ein paar Hunderter Geldstrafe, wird sich kaum etwas ändern.

Es müsste doch möglich sein, wie auch in anderen Ländern, die Beschlagnahme des Fahrzeugs, das dann versteigert wird. Der Erlös könnte für Rettungsorganisationen oder Hilfe für Unfallopfer verwendet werden. Der Fahrzeuglenker muss dann dem Fahrzeugbesitzer erklären, warum er sein Kfz nicht mehr bekommt. Bei so drakonischen Strafen, denke ich, ist dann Schluss mit 130 km/h in einer 50er-Beschränkung. Ich merkte mir die Euro für 7 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung.

Norbert Hofer, 5071 Wals

Aufgerufen am 29.11.2023 um 10:27 auf https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/beschlagnahme-des-autos-bei-raserei-89825611

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