Die Änderung der Jahresnote von "Gut" auf "Sehr gut" war sicher eine lehrerfeindliche Entscheidung. Man hätte die Beschwerde mit dem Hinweis ablehnen können, dass die Note "Gut" keine negative Auswirkung bei einem Übertritt in eine andere Schulform hat. Da eine seriöse Überprüfung der Jahresleistung ohne Mitwirkung des Fachlehrers sicher nicht möglich ist, könnte man die willkürliche Änderung der Jahresnote als Amtsmissbrauch betrachten. Wenn Eltern Notenwünsche haben, sollten sie die im Schulunterrichtsgesetz angeführten Möglichkeiten nutzen.
§ 61: Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbetrieb ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft beizutragen.
Diesen gesetzlichen Vorschriften hat man im gegenständlichen Fall offenbar keine Beachtung geschenkt.
Es ist auch unbegreiflich, wenn man mit dem Hinweis auf "Bildungsferne" die Eltern von allen elterlichen Pflichten entbindet und diese den Lehrern aufbürdet.
Wenn es der Schulbehörde gelingt, alle Eltern zu verpflichten, die in den Schulgesetzen angeführten Verpflichtungen zu erfüllen, wird es den Lehrern sicher gelingen, dass alle Abgänger der Pflichtschulen wieder ordentlich lesen, schreiben und rechnen können. Diese Pflichten müssten ohne Berücksichtigung der Herkunft, der Religion oder der Hautfarbe eingefordert werden.
Abschließend wäre noch zu bemerken, dass eine Zeugnisnote keine Handelsware ist, die man einfach umtauschen kann, wenn man damit nicht zufrieden ist.