Der Leserbrief von Mag. Dr. Edlinger in den SN vom 27.3. "Zynische Regelung beim Karfreitag" darf nicht unwidersprochen bleiben! Er stellt die jetzige "Lösung" so dar, als hätte die Regierung von sich aus im Interesse der Unternehmer diese Regelung getroffen. Tatsache ist hingegen, dass die Regierung durch ein Urteil des EuGH zu einer Neuregelung gezwungen wurde und zwar unter Zeitdruck, da das "Problem" bereits zum 19. 4. 2019 schlagend geworden wäre. Vergessen wird dabei, dass mit der bisherigen Regelung offensichtlich alle zufrieden waren - außer einem Profilierungssüchtigen Agnostiker. Und die von diesem eingebrachte Klage beim EuGH wurde von der roten(!) Arbeiterkammer finanziert, warum wohl?