Christian Heugl hat in seinem exzellenten Bericht (Wandertipp vom 17. 5. 2019, "Sieben Mühlen und ein Bad") über die berühmten Mühlen in Pfarrwerfen leider einen Fehler übernommen: Nämlich die weit verbreitete Meinung, wonach es sich bei einer "Gmachlmühle" um eine kleine Mühle handle, deren gesamte Mühleneinrichtung in einem einzigen Raum (Gemach) untergebracht wäre. Der Begriff "Gmachmühle" oder "Gmachlmühle" bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in Zeiten der Grundherrschaft (vor 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Im Gegensatz dazu waren Mautmühlen solche, die von der Grundherrschaft selbst betrieben wurden, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten. Es gab u. a. auch Gemachwege und Gemachzäune, die ebenso auf einer Abmachung mit der jeweiligen Grundherrschaft beruhten.