Leserbrief

Der Zigarettenrauch unserer Nachbarn

Täglich sind wir gezwungen, den Zigarettenrauch unserer Nachbarn zu ertragen. Besonders belastend wird es, wenn sie Besuch haben: Dann kann es vorkommen, dass über viele Stunden hinweg eine Zigarette nach der anderen angezündet wird. Für uns bedeutet das: keine frische Luft, keine offenen Fenster, kein unbeschwertes Atmen in den eigenen vier Wänden. Wir haben uns bereits an zahlreiche Stellen gewandt - Behörden, Verwaltung, Wohnbauträger. Doch überall erhalten wir die gleiche Antwort: "Sie sind ein Vierpersonenhaushalt, leben in einer Vierzimmerwohnung und gelten laut Salzburger Wohnbauförderungsgesetz als wohnversorgt." Aber was bedeutet das schon - "wohnversorgt"? Zählt nur die Anzahl der Zimmer, nicht aber die Lebensqualität darin? Ich als Nichtraucherin, als Mutter, als Mensch empfinde nicht, dass wir unter diesen Umständen wirklich als versorgt gelten können. Wie soll ich meine Kinder in unserem eigenen Zuhause vor den Gefahren des Passivrauchens schützen? Seit dem 1. November 2019 gilt in Österreich ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie. Auch in geschlossenen öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln - sei es im Taxi, Bus oder Mietwagen - ist das Rauchen untersagt. Geplant ist sogar, das Verbot auf weitere öffentliche Orte im Freien auszudehnen, darunter Kinderspielplätze. Der Gesetzgeber erkennt also sehr wohl, wie schädlich Passivrauchen ist - vor allem für Kinder. Doch dort, wo Kinder leben und schlafen, spielen und lernen sollten - in ihrem Zuhause -, endet der gesetzliche Schutz.

Kevser Yönyül, 5020 Salzburg

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