Warum werden Asylverfahren, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Missbrauch des Asylrechts (noch dazu aus niederen Motiven) vorliegt, nicht vorrangig und zeitnah durchgeführt?
Was nützen Grenzkontrollen, wenn ein Mann mit EU-weitem Aufenthaltsverbot ungehindert einreisen kann? Das gilt nicht nur für den Aussengrenzenschutz, für deren Aufbau die entsprechenden Staaten viel Geld aus der EU-Gemeinschaftskasse erhielten. Das gilt auch und besonders für die Kontrolle der Binnengrenzen, die wir ja seit einigen Jahren wieder - zeitlich begrenzt? - durchführen.
Was sind die Sicherheitsversprechen der selbsternannten "Sicherheitspartei" FPÖ wert?