Leserbrief

Die Rechtslage der Landschaftszerstörung

Ein wunderschönes Landschaftsbild aus Filzmoos erfreut die Leser der "Salzburger Nachrichten", wäre da nicht die Überschrift "Chalet-Pläne sorgen wieder für Aufsehen" (Lokalteil vom 1. 10.). Wie dem Bericht zu entnehmen ist, brodelt es in der Gerüchteküche eines Spitzenkochs gewaltig.

Durch die derzeitige Rechtslage ist dieses Vorhaben auch noch gedeckt, schreibt der Verfasser dieses Berichts. Wie lange dauert es noch, bis Gesetze zugunsten der Landschaft und nicht für die kapitalistische, touristische Verbauungswut verändert werden?

Es gibt meines Erachtens schon genug negative Beispiele für diesen Wahnsinn im ganzen Land. Um nur ein Beispiel zu nennen: In Rauris stehen 40 unfertige Chalets, die für den Abriss vorgesehen sind.


Bernhard Schwaighofer, 5741 Neukirchen a. Grv.

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