Zwölf Mal wurde der Richter beim Schnellfahren mit seinem Dienstwagen erwischt, wird in mehreren Tageszeitungen berichtet.
Er soll in sechs Fällen mehr als 40 km/h zu schnell gefahren sein. In einem Fall sogar um 53 km/h. Selbst zwei Ermahnungen durch den Gerichtspräsidenten brachten nichts. Der Richter raste einfach weiter. Diese Verhaltensweise widerspricht eigentlich der geforderten Zuverlässigkeit für dieses Amt. Jeder andere Staatsbürger verliert wahrscheinlich den Führerschein und muss zu einer Nachschulung bei weit geringeren Übertretungen. Ein Taxifahrer würde wahrscheinlich seinen Job los sein.