Elf Meter breit ist im Durchschnitt ein Großteil der landwirtschaftlichen Grundstücke rund um den Ort Berndorf. Vor Jahrhunderten so geschaffen und den einzelnen Höfen und Häuslern zugeteilt, als die Felder und Wiesen noch ausschließlich mit Handarbeit und Muskelkraft bewirtschaftet wurden. Seither hat sich einiges in unserem Land verändert. Nur in der Landbewirtschaftung muss alles so bleiben wie vor Hunderten von Jahren? Oder so wie im Jahr 1956, als noch 50 Prozent eines durchschnittlichen Familieneinkommens für Lebensmittel ausgegeben werden mussten? Oder vielleicht doch lieber nur elf Prozent wie im Jahr 2020?
Dass die landwirtschaftlichen Grundstücke größer werden müssen, damit sie mit der heutigen Technik bewirtschaftet werden können, ist eine Voraussetzung dafür. Für die elf Prozent! Auch die Spezialisierung auf Grünlandwirtschaft und damit der Verlust der Raine zwischen den früheren Ackerflächen ist unter anderem eine Voraussetzung dafür. De facto fehlen selbst bei Grünlandgrundstücken diese Grenzen ohnedies schon, weil nämlich zwei Drittel der Flächen nicht mehr von den ursprünglichen Besitzern bewirtschaftet werden, sondern verpachtet sind. Für die noch verbliebenen wenigen Bauern ist es aber trotzdem unbedingt erforderlich, dass ihre eigenen Kleinflächen zu größeren Flächen zusammengelegt werden. Dass bei solchen Grundzusammenlegungen per Gesetz zwei Prozent der Fläche aus der Produktion für die Anlage von Grünelementen ausgeschieden werden müssen, ist hoffentlich allen bekannt, die sich jetzt zu diesem Thema öffentlich äußern. Dass dadurch Grünstrukturen in der Landschaft geschaffen werden können, die es vorher nie gegeben hat, kann gern in jenen Teilen unserer Gemeinde besichtigt werden, in denen in den letzten 25 Jahren Grundzusammenlegungen stattgefunden haben. Ein absoluter Gewinn für die Natur! Als Altbürgermeister, der ich diese Grundzusammenlegungen als Vertreter des Grundbesitzers Gemeinde mitbegleiten durfte, stehe ich dazu gern für Führungen zur Verfügung.