Leserbrief

Es gibt noch Aufklärungsbedarf

Die Problematik bei den drei Nonnen geht meines Erachtens nach auf die Verbrämung von religiösen und rechtlichen Aspekten zurück. Tritt ein junger Mensch im Glaubenseifer in einen Orden ein, so legt er das Gelübde der Armut ab. Das heißt: Er überlässt seine Arbeitskraft, Einkommen und Vermögen dem Orden, dessen Gegenleistung darin besteht, dass er das Mitglied mit allem Lebensnotwendigen versorgt. Mir ist nicht bekannt, ob die Orden z. B. eine Pensionsversicherung für ihre Mitglieder abschließen. Ich habe davon jedenfalls noch nie etwas gehört.

Problematisch wird es, wenn das Ordensmitglied austreten will, denn dann steht es ja zunächst einmal finanziell vor dem Nichts. Und hat auch bislang keine Pensionsansprüche erworben. Rückforderungsansprüche an den Orden, etwa für das eingebrachte Vermögen, bestehen meines Wissens nicht.

Es wäre interessant, ob die Menschen beim Eintritt nicht nur ein feierliches "Gelübde" ablegen, sondern auch einen "weltlichen" Vertrag betr. Vermögens- und Einkommensabtretung abschließen (müssen).
Unsere drei Goldenstein-Schwestern sind nun nicht aus dem Orden ausgetreten.

Wer war vor dem Verkauf von Goldenstein an Diözese und Reichersberger Augustiner Eigentümer der Liegenschaft samt Schloss? Wer hat den Kaufpreis erhalten? Aus diesem Kaufpreis müssten ja wohl die Nonnen angemessen zu versorgen sein.

Aus den Medienberichten entsteht der Eindruck, dass der oder die Käufer selbst den Kaufpreis verwalten. Gegenüber Diözese bzw. Augustiner-Chorherren dürften die Nonnen ja nicht gehorsamspflichtig sein, sondern nur dem eigenen Orden gegenüber.

Ich sehe da doch einigen Aufklärungsbedarf.


Dr. Hans Schütz, 5026 Salzburg

Aufgerufen am 09.09.2025 um 01:12 auf https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/es-aufklaerungsbedarf-184120375

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