Für mich stellt sich die Frage, ob ein behördlich nicht genehmigter "Spaziergang" überhaupt unter das Demonstrationsrecht fällt. Und im Versammlungsgesetz lese ich, dass bei Versammlungen, welche die öffentliche Sicherheit gefährden, bei dringender Gefahr jede Behörde einschreiten darf. Meiner Meinung nach gefährdet eine Menschenmenge im öffentlichen Raum, die die derzeit geltenden Pandemie-Bestimmungen nicht befolgt, die Gesundheit und somit Sicherheit aller Bürger, einschließlich die der begleitenden Beamten, wenn diese Menschen nicht nachweisen können, dass sie nicht erkrankt bzw. nicht ansteckend sind.