Höhere Strafen für Täter/-innen sind ein Selbstberuhigungssignal. Verstärkte, qualitativ hochwertige Präventionsarbeit ist das Gebot der Stunde. Bereits in elementarpädagogischen Einrichtungen muss angesetzt werden. Ebenso muss Täter/-innenarbeit verordnet werden zeitnah zur ersten Meldung/Anzeige. Ermächtigung auf beiden Seiten ist anzustreben, damit eine Gewaltbeziehung verunmöglicht wird.