Es gibt eine entscheidende Frage, die die Landesregierung von Salzburg und Bayern beantworten müsste: Was für ein Unterschied besteht zwischen dem Besuch eines Supermarkts, natürlich mit dem vorgeschrieben Mundschutz, Einhaltung der Abstandsvorschriften samt Atemmaske und einem Grenzübertritt zwischen
Salzburg und Bayern? Ob es wohl eine Antwort dazu gibt, oder bleibt es weiterhin bei dem Verstoß der Rechte, die Menschen und Wirtschaft im Grenzraum schädigen?
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