Herr Berger (Leserbrief im Lokalteil vom 3. 11. 2025, "Herumfliegen für den Klimaschutz") kritisiert eine junge Salzburger Juristin, die sich beim Internationalen Gerichtshof dafür einsetzt, dass die Staaten per Gesetz mehr für den Klimaschutz tun müssen. Durch ihre Flüge erzeuge sie einen großen CO₂-Fußabdruck.
Das ist leider billige Polemik. Wenn ihr Engagement tatsächlich Erfolg hat, dann wäre viel erreicht. Erste Schritte wurden bereits getan. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in einem wegweisenden Gutachten vom Juli 2025 festgehalten, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist und die Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, Maßnahmen zum Schutz vor dem Klimawandel zu ergreifen und das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Obwohl das Gutachten nicht rechtlich bindend ist, hat es großes politisches Gewicht und kann eine Grundlage für weitere Klagen bilden. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) weisen bereits in diese Richtung, indem sie die Menschenrechte der Kläger durch mangelnden Klimaschutz verletzt sehen.
Konsequent wäre gewesen, wenn Herr Berger all jene kritisiert hätte, die noch immer ziemlich unbedacht ihre Fernreisen buchen, oder wenn er von der Politik verlangt hätte, endlich Flugbenzin korrekt zu besteuern.