Leserbrief

Kein Auftragswerk?

Die SN zitieren im Lokalteil vom 25. 2. aus einem Gutachten des Univ.-Prof. Honsell zum Swap-Verfahren, das ausdrücklich nicht als Auftragswerk bezeichnet wird, nach den Zitaten aber daran Zweifel aufkommen lässt. Es sei, so Honsell, zum Beispiel unklar, was in der Untreuebestimmung des § 153 StGB ein "unvertretbarer Regelverstoß" sei. Es mag sicher Zweifelsfälle geben, doch wird ein solcher Zweifel nicht aufkommen können, wenn über Millionenwerte verfügt würde, ohne die zuständigen Gremien damit zu befassen oder sie zu informieren. Dadurch würde keinesfalls "die politische Handlungsfreiheit eingeschränkt", sondern nur erreicht, dass auch politisches Handeln im rechtlichen Rahmen, z. B. der Gemeindeordnung, abläuft.
Die Argumentation des Gutachters lässt jedoch auch außer Acht, dass das Gericht erster Instanz davon ausgeht, dass der Bürgermeister zur Vermeidung eines Schadens für die Stadt einem Politiker des Landes geholfen haben soll, dem Land Salzburg einen Schaden durch Übernahme der defizitären Swaps zuzufügen. Das wäre jedoch der klassische Fall der Beihilfe, der nicht dadurch beseitigt würde, dass er zum Vorteil der Stadt ausgegangen ist. Hinsichtlich des Schadens hat der Oberste Gerichtshof 2018 auch festgehalten, dass dabei nicht auf allfällige zukünftige Entwicklungen abzustellen ist, sondern auf den Wert zum Zeitpunkt der Übertragung. Ob das aber alles wirklich so war, wird erst die Entscheidung des OGH klarstellen, die dann aber auch zu akzeptieren wäre.
Das Beispiel der Rettung der Hypo-Adria-Bank durch die Republik Österreich hinkt gewaltig, weil erstens in diesem Fall der gesetzliche Weg eingehalten wurde und zweitens die für diesen Schaden Verantwortlichen auch zur Verantwortung gezogen wurden.
Wäre es damals nicht einfach besser gewesen, das zu tun, was jeder Unternehmer tun muss, nämlich die Verluste in seiner Bilanz offenzulegen, sie zu begründen und dafür die Verantwortung zu übernehmen? So wären die Strafgerichte nicht tangiert worden, möglicherweise aber einige Wähler.


Dr. Walter Grafinger, 5020 Salzburg

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