Wenn man sich die letzten Jahren intensiv mit der geplanten Freileitung beschäftigt hat, alle Vorgänge auch genau beobachtet hat, war das jetzige Urteil, obwohl nicht erwartet, so doch irgendwie auch absehbar.
Ein sehr profunder Kenner der Materie, mit juristischer Topausbildung, hat bestätigt: Dieses Projekt hätte, aus rein rechtlicher Sicht gesehen, in der ersten Instanz, vor der Salzburger UVP-Behörde, bereits gekippt werden müssen und hätte in der zweiten Instanz, vor dem Bundesverwaltungsgericht, wiederum gekippt werden müssen, denn es basiert in vielerlei Hinsicht auf nicht genehmigungsfähigen Umständen.
Daher wollte und konnte bis zuletzt auch keiner der Beteiligten an eine Genehmigung dessen glauben. Was hier jetzt jedoch manifestiert wurde, bestätigt die Tatsache, dass man in Österreich, sozusagen als kleiner Hanswurst, gegen einen übermächtigen Gegner vor Gericht nicht so ohne weiteres Recht zugesprochen bekommt, sondern sich nur ein Urteil erwarten darf. Aber der Rucksack den sich alle damit Befassten, die Betreiber und die involvierte Politik, jetzt umgehängt haben, ist ein schwerer!