Ich verstehe nicht, welche europapolitische Bedeutung eine über 60-jährige und bewährte Feiertagsregelung in Österreich hat, um die Klage eines einzelnen im EuGH zuzulassen und recht zu geben. Meiner Meinung nach hätte diese Klage mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um eine nationale Regelung handelt, zurückgewiesen werden müssen. Gleiches gilt übrigens auch für die seinerzeitige Einmischung bei den Ärztegehältern. Ärgerlich ist aber auch die nunmehr bekannt gewordene Unterstützung dieser Klage durch die Arbeiterkammer. Immer wenn es darum geht, der Wirtschaft Probleme zu bereiten, sind AK und ÖGB mit Freude zur Stelle. Dabei wäre beiden Organisationen mehr Demut und Gedächtnisauffrischung anzuraten, im Hinblick auf das arge Versagen bei der seinerzeitigen verstaatlichten Industrie, der Bank für Arbeit und Wirtschaft sowie insbesondere beim Konsum.