Leserbrief

Neutralität nicht für Wirtschaft

Österreich hat sich 1955 völkerrechtlich verbindlich als "immerwährend neutral nach Schweizer Vorbild" erklärt, deshalb ist das Verhalten der Schweiz in Kriegssituationen maßgeblich. Nach Völkerrecht ist ein neutraler Staat zu einer Gleichbehandlung der Kriegsparteien verpflichtet und darf weder direkt noch indirekt an Kriegshandlungen mitwirken. Die Aus- und Durchfuhr von Kriegsgütern sowie die Durchreise kriegerischen Personals sind verboten. Ohne Wenn und Aber.

Für Wirtschaftssanktionen gelten andere Normen des Völkerrechts. Die Schweiz hat seinerzeit als Mitglied des Völkerbundes klar vorgelebt, dass die Regeln der Neutralität nicht für den Wirtschaftsbereich gelten, denn die Wirtschaft ist nicht durch Kriegsrecht geregelt. Jeder Staat ist frei, wie er seine Wirtschaftsbeziehungen gestaltet und zu keiner Gleichbehandlung verpflichtet. Einzig wenn Material eingezogen oder zurückgehalten wird, das eindeutig der Kriegsführung dient, ist Gleichbehandlung geboten. Die Schweiz hatte sich an wirtschaftlichen Sanktionen beteiligt, ähnlich den aktuellen der EU. Hier ist Solidarität möglich, jedoch nicht bei Transit und Überflugrechten für kriegerisches Personal und Material.


Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Friedrich Glasl, 5201 Seekirchen am Wallersee

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