Das Institut für Hygiene und Umwelt der Hansestadt Hamburg schreibt folgendes:
"Inzwischen liegen mehrere, durch Gerichtsurteile bekräftigte Gutachten vor, nach denen Nikotinbeutel rechtlich als Lebensmittel einzustufen sind. Somit würden sie den Grundsätzen und Anforderungen des europäischen Lebensmittelrechts unterliegen und wären hiernach nicht verkehrsfähig. Begründung: Zum einen ist Nikotin in der EU weder als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat, -zusatzstoff oder Aroma zugelassen, zum anderen darf ein Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich für den Konsument sein - toxikologische Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die Nikotin-Dosis, die bereits bei mäßigem Gebrauch von Nikotinbeuteln aufgenommen wird, mit einer gesundheitsschädlichen Wirkung verbunden ist."
Als Laie frage ich mich unwillkürlich, gilt das europäische Lebensmittelrecht nicht in Österreich?