Leserbrief

Plagiatsvorwurf

Im Falle des Plagiatsvorwurfes, wenn er sich bewahrheitet, an eine Exministerin stellt sich die Frage, wie konnte eine solche Diplomarbeit positiv bewertet werden? Hatte der Begutachter nicht die entsprechenden qualitativen Voraussetzungen für eine Lehrbefugnis oder warum wurde aus welchen Gründen auch immer die Arbeit so positiv bewertet?

Derartige Fälle sind den Bestrebungen von Fachhochschulen, die Berechtigung zum Erwerb eines Doktorates zu erhalten, nicht gerade förderlich.

Prof. Dr. Wilhelm Pölzl, 5020 Salzburg

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