Die Aufregung über die Rückwidmung eines Baulandes der Stieglgründe ist verständlich.
Jedoch in ganz Österreich normale Realität. Jede Gemeinde oder Stadt kann die Rückwidmung ohne persönliche Mitteilung an den Besitzer beschließen und durchführen. Die Kommune muss diese Umwidmung lediglich an der Amtstafel bekannt machen. Wenn der Grundbesitzer diese Kundmachung nicht liest und beeinsprucht, hat er nach Fristende der öffentlichen Kundmachung an der Amtstafel kein Rechtsmittel mehr gegen diese Umwidmung.