Leserbrief

Schwestern wollen zurück ins Kloster


Bei allem Verständnis für die Gefühlswelt der drei Ordensfrauen aus Goldenstein ist es jetzt aber doch nötig, zu den Fakten zurückzukehren. Nach dem Konkordat zwischen Österreich und dem Vatikan ist auch in Ordensangelegenheiten maßgebend das katholische kirchliche Gesetzbuch (CIC). Mit ihrem Eintritt in die Ordensgemeinschaft haben die Ordensfrauen aus freiem Willen die Gelöbnisse der Ehelosigkeit, der Armut und des Gehorsams gegenüber den Oberen abgelegt. Das bedeutet unter anderem, einfach ausgedrückt, dass sie rechtlich ab diesem Zeitpunkt kein eigenes Vermögen erwerben oder besitzen können. Damit konnten sie auch das Kloster Goldenstein niemandem "überlassen", weil es ihnen ja nicht gehörte. Auch über eigene Konten konnten sie nicht verfügen, sondern nur mit Vollmacht über das Ordenskonto, denn der CIC legt ausdrücklich fest, dass jede Zuwendung an den Mönch oder die Ordensfrau direkt dem Orden zufällt. Deswegen wurden auch Strafanzeigen sofort zurückgelegt. Wenn drastisch dargelegt wird, die Ordensfrauen seien in ein Altersheim "abgeschoben" worden, so sei daran erinnert, dass es sich bei Kahlsperg um eine Ordenseinrichtung mit geistlicher, persönlicher und medizinischer Betreuung handelt. Wenngleich die 89-jährige Sprecherin der Schwestern sich als "frisch und munter" bezeichnet, so sollte, wie bei anderen Menschen dieses Alters auch, die Einsicht Platz greifen, dass das Alter auch bei ihnen seinen Tribut fordert und es letztlich unverantwortlich wäre, sie ohne persönliche und medizinische Betreuung in diesem alten Gebäude zurückzulassen. Vielleicht hilft dabei auch die Erinnerung an ihr drittes Gelübde.

Dr. Walter Grafinger, 5020 Salzburg

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