Leserbrief

Selbstkritik wäre angebracht

Der Bericht über die im Rahmen einer Delogierung in Bischofshofen aufgefundenen drei toten Katzen sollte große Betroffenheit auslösen (SN-Lokalteil vom 11. Oktober) - primär über die Verantwortungslosigkeit von einzelnen Tierhaltern mit fatalen Folgen für die ihnen ausgelieferten Tiere.

Auf der anderen Seite ist die Sorge von Nachbarn in der Wohnanlage um die Situation der Katzen lobenswert. Leider gibt es die Einschränkung, dass im Tierschutz aktive Personen wissen müssten, dass die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständige Behörde in ganz Österreich die Bezirkshauptmannschaft ist.

Bei begründetem Verdacht haben ihre Organe ein Betretungsrecht und sofortige Zwangs- und Befehlsgewalt. Das sollte auch der Polizei bekannt sein, die die Meldung über den Tierquälereiverdacht an die zuständige Bezirksbehörde weiterleiten hätte sollen.

Dr. Erik Schmid, 6840 Götzis

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