Zu "Autofahrer halten zu wenig Abstand zu Radfahrern" (SN v. 9. August):
Klar ist, dass das entsprechende Gesetz in weiten Bereichen nicht eingehalten werden kann. Das KfV sagt nur: Abstand wird nicht eingehalten.
Auf die Idee, nach dem Warum zu fragen, kommt anscheinend niemand.
Das Gesetz wurde ohne Beachtung der tatsächlichen Straßenverhältnisse beschlossen. Beispiele: Wenn ich in meiner Heimatgemeinde Molln vom Ortsteil Frauenstein über die Zimeckstraße ins Ortszentrum Molln fahren will (zehn Kilometer), könnte ich auf der gesamten Länge keinen Radfahrer überholen. Die zweite Möglichkeit, von Frauenstein über die Ortschaft Ramsau (13 Kilometer) nach Molln Zentrum zu kommen, lässt auf circa neun Kilometer kein Überholen zu. Denken Sie an die hunderte Kilometer Güterwege, an die sicher tausende Kilometer Verbindungsstraßen im ländlichen Raum. Breite meist drei Meter. Gerade diese Straßen werden aber gern von Radfahrern genützt.
Dieses Gesetz immer und überall einzuhalten geht nicht, das wird irgendwann auch der Verfassungsgerichtshof feststellen müssen. Klagen werden sicher kommen.