Stellen Sie sich vor, Sie geben sich einen lockeren Kulturabend und finden geschlagene vier Monate später einen Anwaltsbrief mit Besitzstörungsanzeige im Briefkastl. Entweder 145,41 Euro sofort oder Klage. Gnadenlos.
Da schauen Sie einmal blöd. Wo hab ich da falsch geparkt? Langsam kommt die Erinnerung an damals vor vier Monaten zurück. Weil es ein nasskalter Freitagabend im April war und die Zeit bis zur Aufführung arbeitsbedingt knapp, sind wir mit dem Auto gefahren statt mit Radl oder Öffis.
Tatsächlich stand unser Auto in einer Zone eines Salzburger Parkplatzes, welcher mit einem Lkw(!)-Verbot gekennzeichnet ist. Darunter wird quasi kleingedruckt auf eine generelle Besitzstörung hingewiesen. Es scheint, als sei das für den arglosen Pkw-Lenker gezielt schwer erkennbar gemacht. Wie die Überwachungsbilder in unserem Fall auch zeigen, sind allein an dem Abend sehr viele Pkw-Fahrer in die Parkplatzfalle getappt. Für den Anwalt und seinen Auftraggeber ein gutes Nachtgeschäft.
Es ist höchste Zeit, dass sich das Justizministerium der Abzockindustrie annimmt! Ich sage nichts bei dringend benötigten Parkplätzen vor Wohnhäusern. Aber in unserem Fall geht es um eine Asphaltfläche, die so groß ist wie ein Fußballplatz, die nach Geschäftsschluss gähnend leer steht, während Gäste benachbarter Veranstaltungshäuser parkplatzmäßig anstehen.
Für mein Dafürhalten sollte auf solchen Flächen nicht ausschließlich Eigentumsrecht gelten, sondern Gemeinwohl. Dass derartige Flächenwidmungen aus ökologischen und raumplanerischen Vorzeiten noch immer und allerorten bestehen, ist schon ethisch fragwürdig, geschweige denn, dass die betreffenden Shoppinglords Anwälte beauftragen können, die freien Plätze mit scharfem Schwert rund um die Uhr zu versilbern. Auch wenn es die Herrschaften nicht gern hören, grenzt das an frühere Wegelagerei und Raubritterei. Das Erpressungswesen gehört raumplanerisch und juristisch definitiv eingebremst.