Im Jahr 2016 hat sich die schwarz-grüne Landesregierung im § 77b Raumordnungsgesetz auf einen Infrastrukturbereitstellungsbeitrag bzw. auf eine Umwidmung von Bau- auf Grünland eingestimmt. Das heißt: entweder zahlen oder umwidmen. Die Neidgenossenschaft sieht hier einen Spekulationsgedanken und der muss eingebremst werden. Die Preissteigerung in den vergangenen Jahrzehnten durch Inflation, Indexanpassungen etc. lässt die Politik nicht gelten.
Aber durch den Zustrom von außen darf der Grundeigentümer nicht verantwortlich gemacht bzw. geschädigt werden. Leider findet diese Enteignung auch bei den Blauen in der Salzburger Landesregierung ihre Fortsetzung. Ob sich "diese schleichende Diktatur" mit dem Artikel 5 des Staatsgrundgesetzes vereinbaren lässt, darüber müssen andere, aber auch die Wähler, urteilen.