Leserbrief

Umweltanwältin handelt korrekt

Den Artikel "Streit um Hecken und Gräben: Ist Umweltanwältin zu kritisch?" in Ihrem geschätzten Blatt vom 11. Jänner 2021 habe ich mit Erstaunen und Verwunderung zur Kenntnis genommen. Als nach wie vor weltweit wissenschaftlich tätiger Ökologe kann ich nur bestätigen, dass die Umweltanwältin Dr. Gishild Schaufler völlig korrekt und im Sinne der Erhaltung der Lebensräume für die unterschiedlichsten Organismen in den Flächen der geplanten Flurbereinigungen entscheidet und handelt.

Denn in der auf- und ausgeräumten landwirtschaftlich geprägten Landschaft des nördlichen Flachgaus sind Kleinbiotope als Trittsteine für die verschiedensten Pflanzen, Tiere und Pilze unbedingt notwendig. Die vorhandenen Individuen einer Art benötigen eine entsprechende Dichte für den Austausch von erworbenen genetischen Informationen in Hinblick auf die durch den Menschen verursachten Stressfaktoren wie Klimawandel, Belastung der Lebensräume mit Stickstoffverbindungen und Mikroplastikaerosolen aller Art und lebensfeindliche Bewirtschaftungsformen in der Land- und Forstwirtschaft.

Gerade Gewässer aller Art, Gräben und Strauch- und Baumformationen sind im nördlichen Flachgau so selten geworden, dass die vorhandene Populationsdichte für die Anpassungsfähigkeit vieler Organismen nicht mehr ausreicht, wie der Artenschwund der Reptilien, Amphibien, Insekten und Vögel in den vergangenen Jahren deutlich erkennen lässt. Diese Strukturen sollen der "Melioration" (wirtschaftliche Verbesserung) zum Opfer fallen.

In den Jahren 2009 bis 2012 wurde der Artenvielfalt im Gemeindegebiet Neumarkt vom damaligen Bürgermeister Dr. Emmerich Riesner höchste Aufmerksamkeit geschenkt.

Veröffentlicht wurden die Ergebnisse der Untersuchungen aus den verschiedensten Pflanzen-, Tier- und Pilzgruppen in der Schriftenreihe "SAUTERIA", Band 20, mit Hinweisen zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Strukturen. Unter dem Motto "Jeder Quadratmeter naturnahe Fläche zählt" empfehle ich diesen Band als Informationsquelle für die richtigen Entscheidungen aus Wirtschaft und Politik.

Die Stellungnahme der Landesumweltanwaltschaft ist im Sinne der Erhaltung von Kleinstrukturen in der Landschaft und Evolution vollkommen richtig und sollte von der Politik entsprechend wahrgenommen werden.

Univ.-Prof. i. R Dr. Roman Türk, 5201 Seekirchen

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