Der Jurist, der beim Verfassungsgerichtshof die Beschwerden der Freileitungsgegner prüfen soll, ist Aufsichtsrat in der Stromwirtschaft. Jeder kann sich vorstellen, was er zu hören bekommt, wenn er die Beschwerde anerkennt. Unabhängigkeit der Justiz? Leider nicht im Stromstaat Österreich.