Mein Enkelsohn, Schüler der HTL St. Florian, fährt mit dem Auto durch Linz. Er nimmt dabei seinen Kollegen mit und lässt ihn bei einer Tankstelle
aussteigen. Dabei übersieht er eine Tafel, die besagt, man dürfe nur zufahren, wenn man tankt oder etwas kauft. Nach einiger Zeit flattert ein Anwaltsbrief ins Haus mit der Forderung von über 230 Euro. Dazu muss angemerkt werden, dass der Bursch Halbwaise ist und gerade davor seine Waisenrente in etwa der gleichen Höhe bekommen hat. Ich frage mich: In welcher Relation steht die Anwaltsforderung zur begangenen Tat? Oder anders gefragt: Was soll man von solchen Anwälten halten?