Vrabl-Sanda wurde am 21. Juni 1963 in Wien geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften schlug sie 1992 die Richterlaufbahn ein. 1997 wurde sie ans Wiener Landesgericht für Strafsachen ernannt, wo sie unter anderem auf Medienrechts-Fälle spezialisiert war. Mit ihrer harten, durchschlagskräftigen, aber fairen Verhandlungsführung zeigte sie schon damals vor Prominenten und Politikern keinen Respekt. So wies sie eine Klage von Jörg Haider ab, der sich nicht als "gefährlicher, politischer Gauner" bezeichnen lassen wollte. Für Vrabl-Sanda handelte es sich dabei um "zulässige Kritik", die sich ein in der Öffentlichkeit stehender Politiker gefallen lassen müsse.
Ende 2005 wechselte Vrabl-Sanda zur Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA), wo sie seit Ende 2009 als stellvertretende Behördenleiterin fungierte. OStA-Chef Werner Pleischl beschreibt die verheiratete Mutter von drei Kindern im Alter von 19, 17 und elf Jahren als Workaholic: "Sie arbeitet und leistet wahnsinnig viel." Von ehemaligen Kollegen im Grauen Haus wird sie als resolute Persönlichkeit mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn beschrieben.
Als langjährige Mediensprecherin der OStA ging Vrabl-Sanda mitunter in die Offensive, wenn die Justiz ihrer Meinung nach zu Unrecht angegriffen wurde. So verteidigte sie eine nicht unumstrittene Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien nach einer Hausdurchsuchung beim ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser als "sachlich richtiges Mittel". Als die damalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im BUWOG-Verfahren eine Weisung erteilte, bemerkte Vrabl-Sanda einige Zeit später, es habe sich "nicht aufklären lassen", was Bandion-Ortner mit ihrer Weisung beabsichtigt hatte.