Das Schwurgericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit verhängten die Richter die Höchststrafe. Der Mann wurde auch der schweren Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Bis zuletzt hatte der Angeklagte sich in dem Verfahren nicht geäußert.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Bielefelder wegen versuchten Mordes und Körperverletzung angeklagt. Er soll mehrere seiner Arbeitskollegen über Jahre in einem Betrieb im Schloß Holte-Stukenbrock mit gefährlichen Substanzen auf deren Jausenbroten und in Getränken vergiftet haben.
Einem der heute kranken Kollegen war ein weißes Pulver auf einem Brot aufgefallen. Er wurde stutzig, machte Fotos und schaltete die Firmenleitung ein. Die ließ eine Videoüberwachung in dem Pausenraum installieren. Die Aufnahmen, die auch in dem Prozess als Beweis gezeigt und verwendet wurden, zeigten den jetzt Verurteilten dabei, wie er das Pulver in von den Kollegen unbeobachteten Momenten auf deren Broten verteilte.
Zwei von ihnen wurden nierenkrank und müssen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leben. Ein drittes Opfer liegt mit einem irreparablen Hirnschaden im Wachkoma und wird von seinen Eltern gepflegt.