Die Gutachter sollen feststellen, ob der demenzkranke Mann geistig in der Lage ist, die Gründe für seine Hinrichtung zu verstehen. Madisons Anwälte argumentieren, dass ihr Mandant sich weder an die Tat noch an sein Gerichtsverfahren erinnern könne. Nach zwei Schlaganfällen sei er zudem blind und könne nicht mehr gehen. Madison ist Ende 60.
In ihrer mit fünf zu drei Stimmen gefällten Entscheidung verwiesen die Richter auf das in der Verfassung verankerte Verbot "grausamer und ungewöhnlicher Strafen". Zu klären sei, ob Madisons Hinrichtung gegen dieses Verbot verstoßen würde. Das Gericht hatte in früheren Urteilen bereits die Hinrichtung von Häftlingen mit Schizophrenie oder Psychosen verboten.
Die Entscheidung in dem Demenzfall könnte noch andere Todeskandidaten in den USA betreffen. In den Todestrakten des Landes sitzen rund hundert Häftlinge, die über 65 Jahre alt sind.