Das Finanzministerium hat am Montag den Vorschlag des Datenschutzaktivisten Max Schrems aufgegriffen, die IP-Adressen für die Einhebung der Digitalsteuer anonymisiert zu erfassen.

"Der Vorschlag von Max Schrems, Teile der IP-Adresse zu anonymisieren, wird im BMF positiv aufgenommen, weil er sich mit unserem Grundverständnis von Datenschutz und Privatsphäre deckt", erklärte das Ressort per E-Mail.
Schrems' Vorschlag werde im Rahmen der Begutachtung genau geprüft, so der Pressesprecher von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). Schrems hatte zuvor zur APA gesagt, dass die siebenjährige Speicherpflicht von IP-Adressen im Rahmen der von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplanten Digitalsteuer so ausgestaltet werden könnte, dass sie keinen Rückschluss auf den Internetnutzer zulässt. Wie bei einer Telefonnummer könne eine IP-Adresse soweit anonymisiert werden, dass es keine Datenschutz-Probleme gibt.
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