Ein EuGH-Urteil trifft Österreichs Mobilfunker aber wohl nur am Rande.
SN/fotolia/madpixblue, montage: dopsch
Auch Streamingdienste dürfen laut Urteil nicht bevorzugt werden.
Vor allem Streaminganbietern wie Netflix oder Spotify dürfte der Richterspruch nicht gefallen haben: Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Mobilfunkanbieter einen Dienst nicht bevorzugt behandeln dürfen. Konkret ging es um Handytarife in Ungarn. Bei diesen ist es üblich, dass der Datenverkehr, mit dem Kunden surfen, verlangsamt oder blockiert wird, sobald das Datenvolumen aufgebraucht ist. Der Verbrauch von manchen Diensten wurde jedoch nicht zum Volumen dazugerechnet - und so wurden sie schließlich nicht gedrosselt. Ein Verstoß gegen die Netzneutralität, urteilten die Richter.
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