SN/apa
Die gesetzlich geforderte Steigerung barrierefreier Programmangebote betrifft auch den ORF.
Rundfunkanbieter haben dafür zu sorgen, dass der Anteil der barrierefrei zugänglichen Sendungen gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2020 stufenweise erhöht wird. So steht es - etwas verknappt wiedergegeben - im von der Regierung im Dezember beschlossenen Mediengesetzpaket. Ausgenommen sind Anbieter von lokalen Fernsehprogrammen sowie solche, deren Jahresumsatz weniger als 500.000 Euro beträgt. Dass jetzt per Gesetz jährliche Etappenpläne eingefordert werden, ist für Martin Ladstätter, den Obmann von "BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben" ein "starkes Zeichen": "Wir freuen uns ...
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