Arbeitsrechtlich ist Vorsicht geboten. Wer am Faschingsdienstag zu tief ins Glas schaut, sollte für den nächsten Arbeitstag vorgesorgt haben.
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Faschingsgschnas, Faschingsball und Faschingsumzug - alljährlich wieder heißt's: Lei Lei! Da noch ein Schnaps und dort noch ein Bier, feuchtfröhlich wird durchgefeiert. Kurz danach in die Arbeit? Ach, was soll's - der Chef wird Verständnis haben, wenn man da zu Hause bleibt. Und falls nicht - mit dem Kater ist niemand arbeitsfähig, das ist doch ein klarer Krankenstand.
Ist das so? Lustiges Faschingstreiben ist kein Grund, der Arbeit einfach fernzubleiben. Beurlaubt sich der Arbeitnehmer selbst, können im schlimmsten ...
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