Der Beamte, der unter anderem für die Bearbeitung von Suchtgift-Akten zuständig war, soll sich - aus welchen Gründen auch immer - in einem Fall äußerst unkorrekt verhalten haben. Eine Frau, die wegen Suchtmittel-Besitzes in Haft genommen worden war, wurde von einem Gutachten insoweit entlastet, als die eingeholte Expertise eines Chemikers ihre Behauptung bestätigte, die bei ihr sichergestellten Substanzen wären "gestreckt" und damit weit weniger gefährlich als bei ihrer Festnahme angenommen. Der Beamte soll dieses Gutachten entgegen seiner dienstlichen Verpflichtung nicht sogleich der Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben, was zur Folge hatte, dass die Frau weiter in U-Haft behalten wurde. Angeblich vergingen mehr als zwei Wochen, ehe die Justiz das entlastende Gutachten bekam und die Verdächtige unmittelbar darauf auf freien Fuß gesetzt wurde.
Mit seinem Verhalten soll der Kriminalist der Betroffenen wissentlich die Freiheit entzogen haben - zu diesem Schluss kam jedenfalls die Strafverfolgungsbehörde. Gegen den Kriminalbeamten wurde beim Bezirksgericht Josefstadt ein Strafantrag eingebracht. Termin für die Verhandlung gibt es noch keinen, hieß es dort am Donnerstag gegenüber der APA.
Zum Verdacht auf entgeltlichen Handel mit verbotenerweise abgefragten Polizeidaten soll das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) dem Vernehmen nach die mögliche Verwicklung weiterer Polizisten prüfen. Die dazu von der APA um eine Stellungnahme gebetene Landespolizeidirektion teilte diesbezüglich mit: "Zu diesem Fall gibt es von unserer Seite keine weiteren Auskünfte, da hier bereits die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Anm.) tätig ist." Disziplinäre Maßnahmen gegen weitere Beamte habe man nicht ergriffen, wurde noch betont.
Kollegen des unter Korruptionsverdacht geratenen Kriminalbeamten sollen sich gewundert haben, dass der 46-Jährige für einen Polizisten ungewöhnlich gut bei Kassa war. Ein in Deutschland bestelltes Fahrzeug soll er etwa in bar bezahlt haben. Offenbar konnte oder wollte der Polizist aber nur für bestimmte Dinge die Kosten tragen. Einem Anwalt, der ihn im Sommer 2017 erfolgreich vor Gericht vertrat - in dem mit Freispruch beendeten Betrugsverfahren ging es um den Vorwurf, der Kriminalist habe sich monatelang die Parkgebühren "erspart", indem er den Behindertenausweis seines Vaters ins Auto legte -, blieb er das Honorar schuldig. Der Strafverteidiger ließ daraufhin das Gehalt des Polizisten pfänden.