Datenschutz. Lehrer, Schüler und Eltern tauschen sich nach wie vor in Whatsapp-Gruppen aus. Ist das zulässig?
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Hat ein Lehrer das Recht auf Geheimhaltung verletzt, weil er Schulnoten an den Klassensprecher weitergegeben hat? Mit dieser Frage musste sich unlängst die Datenschutzbehörde beschäftigen. Eine Schülerin beschwerte sich, weil der Lehrer ihre Note und deren Zusammensetzung an den Klassensprecher weitergegeben hatte. Der Pädagoge wiederum rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass es im Klassenverband zu Unstimmigkeiten gekommen war, die er bereinigen wollte. Doch dieses Verhalten war, aus Sicht der Behörde, rechtswidrig: Sie ortete eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung, die Entscheidung ...
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