Wann Bilder ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden dürfen.
SN/stockadobe-aanyam4d
Im Urheberrecht gilt: Ohne Einwilligung des Rechteinhabers dürfen Fotos grundsätzlich nicht verwendet werden. Wer dagegen verstößt, kann vom Urheber auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden. Doch dieser Grundsatz
unterliegt gewissen Schranken, man nennt das freie Werknutzung. Privatkopien fallen beispielsweise darunter, aber auch Vervielfältigungen für schulische oder kirchliche Zwecke.
Und auch für Medien bestehen Ausnahmeregelungen, die es gestatten, fremde Bilder im Print- oder Onlinebereich unter bestimmten Voraussetzungen zu veröffentlichen, auch wenn der Urheber seine Erlaubnis hierzu nicht erteilt hat. ...
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