Die Grunderwerbsteuer ist eine Erbschaftsteuer light
Auch bei Schenkungen muss man den Teufel im Detail kennen, um sich Steuern zu ersparen.
Mit Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2008 wurden sowohl Grundstückserwerbe von Todes wegen als auch durch Schenkung unter Lebenden grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig (GrESt). Die umfangreichen Befreiungsbestimmungen des vorher geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes wurden in das Grunderwerbsteuergesetz übernommen. Bis dorthin war nur der entgeltliche Erwerb erfasst.
Somit ist aus der GrESt für den unentgeltlichen Teilbereich eine Art Schenkung- und Erbschaftsteuer gemacht worden. Prinzipiell erfasst die GrESt sowohl den entgeltlichen als auch unentgeltlichen Erwerb von inländischen Grundstücken. Für den ...
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