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Extrem hoher Wildbestand: Mehr Berufsjäger im Einsatz

Extrem hoher Wildbestand setzt dem größten Waldbesitzer, den Bundesforsten, zu. Als Reaktion wurde die Zahl der Berufsjäger verdreifacht, Abschussverträge ersetzen immer öfter die Pacht.

Die Jagdsaison auf den Maibock ist eröffnet.
Die Jagdsaison auf den Maibock ist eröffnet.

Mitte April, Anfang Mai beginnt die neue Jagdsaison auf Rehwild. Für Freunde von Wildfleisch gehört der Maibock zu den Lieblingsgerichten in der Frühlingsküche, schließlich ist das erste Rehfleisch des Jahres besonders zart und mild im Geschmack. Das hat gute Gründe: ...

KOMMENTARE (3)

Wolfgang Dr. Trautwein

Die seit den Kriegsjahren beibehaltenen Abschusspläne (ursprünglich primär für den Trophäenkult gedacht) sind im Ergebnis Abschussverhinderungskonstruktionen mit einem enormen, jährlichen bürokratischen Aufwand ohne Zielerreichung. Der immer wieder wissenschaftlich dokumentierte, katastrophale Zustand vor allem auch der Schutzwälder (zuletzt teilweise geheim gehaltene Studie der Boku über die Situation im Almtal) beweist die Unwirksamkeit der Abschusspläne als Rechtsinstrument zur Erreichung eines klimafitten Waldes. Im Widerspruch zum verheerenden Studienergebnis ergeben diese Vergleichs- und Weiserflächenbeurteilungen durchaus positive Ergebnisse. Leider hat auch die seit 36 Jahren (!) eingeführte Amtspflicht der LandesforstdirektorInnen nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Demnach wurde sogar auf Verfassungsstufe die Antragspflicht als Formalpartei in den jagdrechtlichen Verfahren zum Schutz des Waldes verankert. Bei all den vorhandenen rechtlichen Instrumentarien drängt sich der alte Spruch auf: Parturient montes, nascetur ridiculus mus? Oder handelt es sich um Gesetze als Placebo zur Beruhigung lästiger Interessengruppen? Nicht unerwähnt soll auch die Frage der Begutachtung durch praktizierende Jäger unbeschadet der Befangenheitsgebote bleiben. Quasi der „Maibock mutiert zum Gärtner“, weil ja der Jagdkarteninhaber zur Förderung des Jagdverbandes verpflichtet ist (§ 87 Oö. JagdG). Seit 11 Jahren ist der Landesjägermeister als beliehene Jagdbehörde für die Jagdkartenausstellung und somit auch Verlässlichkeitsprüfung zuständig. Vielleicht bleibt uns wirklich nur mehr ein Wolfsrudel mit "dichteabhängiger Regulation" (Kotrschal, Der Wolf und Wir, Brandstätter, Seite 39) als Waldretter! Dr. Wolfgang Trautwein, Forst-und Jagdjurist i.R., Grünau im Almtal
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Peter Schroeder

Warum erhält ein Jäger nie die Kommunion? Der Weg zum Altar ist ihm zu weit und mit dem Auto darf er nicht fahren. Die " Süßes-Rehlein-Mentalität" ist im Interesse des Waldes Vergangenheit. Hier müssen Berufsjäger eingreifen und den Bestand ökologisch verträglich regulieren. Den Hobbyjägern sollten bei Nichterfüllung der Abschussquote Konsequenzen drohen.
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Walter Redni

san de hirsch net stodinga?
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