"Ich habe so eine Nacht wie die letzte noch nie erlebt", meinte Hechenberger. Zahlreiche Bauernfamilien hätten bei ihm angerufen. "Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alm treiben sollen, oder ob sie die Almen komplett sperren sollen", erklärte der LK-Präsident.
Im Prozess hatte der Landwirt immer wieder auf Warnschilder verwiesen, die er nach einem OGH-Urteil aus dem Jahr 2015 angebracht hatte. Laut dem nunmehrigen Urteil des Landesgerichts Innsbruck war der bloße Hinweis auf das Vorhandensein einer Mutterkuhherde aber nicht ausreichend, eine zusätzliche Abzäunung wäre notwendig gewesen. Die Obersten Richter hatten im Jahr 2015 eine Schadenersatzklage einer Frau abgewiesen, die ebenfalls von Kühen attackiert worden war, weil die angebrachten Hinweisschilder laut OGH ausreichend waren. Diese beiden Fälle sind laut Rechtsanwalt Michael Hirm, Vertreter des Klägers, aber nicht vergleichbar. Bei dem OGH-Urteil habe es sich um ein privates, abgezäuntes Weidegebiet gehandelt, im Tiroler Fall sei der Unfall auf einer öffentlichen Straße passiert, so Hirm am Freitag im Gespräch mit der APA.
Die Landwirtschaftskammer empfehle nun allen Landwirten, genau zu prüfen, ob das Wandern auf den Weiden weiter möglich sein soll. Im Zweifel müsse man auch darüber nachdenken, Almen zu sperren oder Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet werden, da bisher in jedem Vorfall Hunde verwickelt waren, so Hechenberger.
Bei einem runden Tisch, zu dem die Landwirtschaftskammer laden wird und der kommende Woche stattfinden soll, sollen Empfehlungen für die kommende Almsaison erörtert und ausgearbeitet werden. Es brauche klare Regeln, man könne die Landwirte mit diesen Entscheidungen nicht alleine lassen, betonte Hechenberger. "Es kann nicht sein, dass alle Vorteile haben und die Bauern am Ende des Tages alleine den Kopf hinhalten müssen", sprach der Präsident das Zusammenspiel von Tourismus und Almwirtschaft an.
Ein Abzäunen der Weiden, wie es laut dem Urteil in dem gegenständlichen Fall notwendig und zumutbar gewesen wäre, hält Hechenberger in vielen Fällen für nicht möglich. "Die Weideflächen und Wasserstellen sind oft durch Wege voneinander getrennt", erläuterte er. Auch Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, sprach sich in einer Aussendung gegen eine verpflichtende Einzäunung aus. Diese wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft.
Das Urteil hat am Freitag auch die Gemüter der heimischen Politik erregt. Bei aller Tragik sei für ihn das Urteil nicht nachvollziehbar, meinte etwa Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Während die Grünen vor Folgen warnten, sah der Bauernbund eine "Katastrophe" und der Wirtschaftsbund "fatale Konsequenzen".
Sollten auch die weiteren Instanzen diese Rechtsmeinung bestätigen, dann werde das ohne Zweifel tiefgreifende Auswirkungen auf die Tiroler Landwirtschaft und auf die gesamte Freizeitnutzung der Tiroler Bergwelt haben, mit allen negativen Konsequenzen sowohl für Gäste als auch für alle Einheimischen, warnte der Landeshauptmann und Tourismusreferent. Auch die seit Jahrhunderten praktizierte Form der Almbewirtschaftung stehe auf dem Spiel. Er stelle sich "ganze klar und unmissverständlich" auf die Seite der Tiroler Bauern und hoffe, dass die Berufung Erfolg haben wird, so Platter.
Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging am Donnerstag das Urteil im Zivilprozess. Demnach muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.