Um überprüfen zu können, ob es zwischen dem Einbruch und dem Gold im Eigentum der Frau einen Zusammenhang gebe, forderte der Unbekannte die 73-Jährige auf, ihr Gold in einen Stoffsack zu packen und diesen vor die Haustür zu stellen. Die Frau tat dies. Sie behielt den Sack zwar im Auge, dennoch wurde er entwendet.
Nach einiger Zeit kamen der Frau Zweifel, und sie erstattete die Anzeige bei der Polizei. Der Frau entstand durch den Betrug ein Schaden in Höhe eines sechsstelligen Eurobetrages. Die bisherigen Ermittlungen verliefen negativ. Nach Abschluss der Erhebungen wird Anzeige an die zuständigen Behörden erstattet.