Soner Ö. hat im Februar 2019 den Leiter der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen. Dafür wurde er im Jänner vergangenen Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 17. Februar wird in Innsbruck die Berufungsverhandlung über die Strafhöhe stattfinden.
Hinsichtlich der Frage, ob Soner Ö. nach seinem Asylantrag in Österreich hätte festgehalten werden können, gehen die Meinungen auseinander. Das Innenministerium etwa verneint. Ö. wuchs in Vorarlberg auf, fiel immer wieder polizeilich auf und wurde mit unbefristetem Rückkehrverbot in die Türkei abgeschoben. Dennoch reiste er zehn Jahre später - eben im Jänner 2019 - wieder ein und suchte um Asyl an. Laut der Opfervertreter hätte das Asylverfahren gar nicht eingeleitet werden dürfen. "Die Möglichkeit einer Schubhaft wurde nicht geprüft", sagte Anwalt Stefan Denifl. Die Behörde habe massive Verfehlungen zu verantworten, ergänzte sein Kollege Nicolas Stieger.